FAQ bAV

Haben Mitarbeiter einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung?

Ja, seit dem 01.01.2002 ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Dieser Anspruch ist in § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) verankert.

Kann der Mitarbeiter beliebig viel Gehalt in seine bAV umwandeln?

Nein, der Rechtsanspruch des Mitarbeiters erstreckt sich auf maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Betrag kann steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei in die Altersversorgung investiert werden. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass die Beiträge monatlich gleich bleiben.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich an der bAV finanziell zu beteiligen?

Nein, der Rechtsanspruch gilt nur für die Entgeltumwandlung. Hierbei wandelt der Mitarbeiter Teile seines Gehaltes um, ohne dass der Arbeitgeber eine weitere Zahlungsverpflichtung hat.

Kann jeder Mitarbeiter eine bAV verlangen?

Das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung gilt für alle Angestellten, Arbeiter, Auszubildende und Personen, für die der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge abführt.

Was passiert bei einem Wechsel des Arbeitgebers?

Die sogenannte Portabilität sorgt dafür, dass Guthaben von Direktversicherungen beim Wechsel des Arbeitgebers übertragen werden können. Da Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung von Beginn an unverfallbar sind, kann der Arbeitnehmer sein gespartes Guthaben mitnehmen.

Ist die bAV auch bei Insolvenz des Arbeitgebers sicher?

Ja, denn der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Rentenansprüche seiner Mitarbeiter für den Insolvenzfall abzusichern. Hierfür zahlt er bei einigen Durchführungswegen Beiträge in den Pensionssicherungsverein. Andere Durchführungswege sind von Seiten der Produktpartner abgesichert.

Kann der Mitarbeiter selbst bestimmen, welchen Durchführungsweg und welchen Produktpartner er für seine bAV möchte?

Nein, das Recht zur Wahl des Durchführungsweges und der Produktpartner liegt beim Arbeitgeber. Sollte dieser sich für kein Konzept entscheiden, so können die Arbeitnehmer eine Direktversicherung verlangen.

Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsnehmer und versicherter Person?

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber einen Vertrag ab, da er das Gehalt des Mitarbeiters einbehält und in diesen Vertag einzahlt. Somit ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer. Die Leistungen stehen aber dem Arbeitnehmer zu, deswegen ist er der Begünstigte, bzw. die versicherte Person.

Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer den Vertrag unterbrechen oder ganz kündigen will?

Es ist möglich, bAV-Verträge für einen Zeitraum beitragsfrei zu stellen. Hierbei wird der Vertrag zwar beibehalten aber es werden vorübergehend keine weiteren Beiträge eingezahlt. Nach Rückkehr ins Berufsleben kann der Vertrag dann reaktiviert werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen bAV-Vertrag zu kündigen. Die meisten Verträge haben eine Kündigungsfrist von einem Monat, ähnlich der privaten Altersvorsorge.

Kann der Arbeitnehmer im Alter zwischen Kapitalauszahlung und monatlicher Rente wählen?

Ja, nach Ablauf des Vertrages besteht ein Kapitalwahlrecht. Der Mitarbeiter kann sich sowohl das gesparte Guthaben auf einmal auszahlen lassen, als auch eine monatliche Rente beziehen. Hierbei ist allerdings die nachgelagerte Besteuerung zu beachten. Da die Beiträge zur bAV während des Arbeitslebens steuerfrei sind, muss sowohl die Einmalzahlung als auch die monatliche Rente im Alter versteuert werden. Allerdings in den meisten Fällen mit einem weitaus niedrigeren Steuersatz als während des aktiven Berufslebens.