analytische Prüfung

analytische Prüfung

Mit der analytischen Prüfung Ihres Versorgungswerkes erhalten Sie einen Überblick über mögliche Schwachstellten. Gleichzeitig bekommen Sie eine Handlungsempfehlung für die Lösung der eventuell vorhandenen Probleme.

Umsetzung

Umsetzung

Für die Umsetzung der stellt die confera Ihnen erfahrene Mitarbeiter im Außendienst zur Verfügung. Wir beraten Ihr Team in vertraulichen Einzelgesprächen und gehen so auf jeden einzelnen Mitarbeiter in.

Versorgungsordnung

Versorgungsordnung

In der Versorgungsordnung legen Arbeitgeber die „Spielregeln“ ihrer Versorgungswerke fest. Mit der Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung sind für alle Parteien die Bedingungen klar ersichtlich.

Gutachterservice

Gutachterservice

Die Dienstleistung der confera umfasst auch die Erstellung von Gutachten. Sie erhalten von uns alle versicherungsmathematischen Gutachten die Sie für die betriebliche Altersversorgung benötigen.

Analytische Prüfung

Die Fachberatung der confera unterscheidet sich deutlich von der gängigen Praxis. Wir verstehen uns nicht als Produktverkäufer, sondern als langfristige Berater der Geschäftsleitung. Somit ist unser Ziel auch nicht der schnelle Verkauf von Altersversorgungsprodukten, sondern die ganzheitliche, fundierte Aufklärung über die vielfältigen Aspekte der Firmenrente. Unterschiedliche arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Gesichtspunkte spielen in der bAV eine Rolle. Darum ist es unerlässlich, die Firmenrente nicht zu bagatellisieren, sondern ein ausgearbeitetes Konzept anzubieten und sich konsequent daran zu halten.

Besonders die bereits vorhandenen Verträge müssen geprüft werden, um dem Unternehmen für die Zukunft Sicherheit zu geben. Unsere bAV-Sachverständigen prüfen zu Beginn jeder Zusammenarbeit das bestehende Versorgungswerk. Über diese analytische Prüfung stellen wir Ihnen ein Testat aus und weisen Sie auf bestehende Risiken in den Verträgen hin. Das für diese Dienstleistung anfallende Honorar wird individuell vereinbart.

UMSETZUNG

Im Zuge der analytischen Prüfung sprechen unsere bAV-Sachverständigen eine Handlungsempfehlung aus. Für die Umsetzung stehen Ihnen bundesweit unsere speziell geschulten Berater zur Verfügung. Diese führen in Ihrem Unternehmen die Beratungen durch und dokumentieren diese für Ihre Personalakte.

Damit erfüllen Sie als Arbeitgeber Ihre gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht während Ihre Mitarbeiter von allen Vorteilen der betrieblichen Altersversorgung profitieren. Neben den finanziellen Vorteilen für Angestellte, bietet die bAV auch für Arbeitgeber ein lukratives Einsparungspotential. Die Beratungen durch die Experten der confera schaffen Sicherheit und finanzielle Vorteile — eine Win-Win-Situation für Chef und Mitarbeiter.

Der Arbeitgeber ist zwar gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern betriebliche Altersversorgung anzubieten, er hat dabei jedoch zahlreiche Gestaltungsrechte. Da in der bAV viele rechtliche Aspekte von Bedeutung sind, sollte das Unternehmen klare Regeln vorgeben und diese schriftlich fixieren. So wird die betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiter transparent und der Arbeitgeber reduziert seine Haftungsrisiken. Die Rahmenparameter der betrieblichen Altersversorgung regelt man in einer Versorgungsordnung oder einer Betriebsvereinbarung.

Sofern im Unternehmen keine schriftliche Regelung vorliegt, kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter nicht verwehren, eigene Verträge einzubringen. Damit übernimmt der Arbeitgeber ggf. ungeprüfte Risiken oder muss Produktanbieter akzeptieren, die er nicht möchte. Außerdem erhöht die Anzahl der unterschiedlichen Anbieter den Verwaltungsaufwand für die Personalabteilung. Die schriftliche Fixierung der „Spielregeln der bAV“ sollte deshalb in jedem Unternehmen vorhanden sein.

Da die Erstellung einer Versorgungsordnung zur Rechtsberatung gehört, arbeitet die confera hierfür mit einem Netzwerk aus Fachanwälten zusammen.

Versorgungsordnung

Gutachterservice

Zu unserem ganzheitlichen Service zählt auch die Erstellung aller für die betriebliche Altersversorgung notwendigen Gutachten durch unseren eigenen Akutar. Beispielsweise wurden durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) zusätzliche Gutachten für die betriebliche Altersversorgung notwendig. Auch die Reform des Versorgungsausgleiches erfordert Berechnungen im Zusammenhang mit der bAV. Diese und weitere Gutachten erstellen Ihnen die confera-Sachverständigen zuverlässig und qualifiziert.

Auslagerung / Verwaltung

Zur Abrundung unseres ganzheitlichen bAV-Services bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die komplette Abwicklung auf unser Team auszulagern. Damit entlasten Sie Ihre Personalabteilung und ersparen dieser die Einarbeitung in das komplexe Thema betriebliche Altersversorgung. Unser Büro kümmert sich von Ab- und Anmeldungen über Vertragsänderungen bis hin zur erforderlichen Beratung neuer Mitarbeiter um sämtliche Vorgänge des bAV — kompetent und effizient.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?